Montag, 1. Februar 2010

Das Thema Gesundheit

Das renovier- und erneuerungsbedürftige Gesundheitswesen  

Wir müssen wohl nicht speziell darauf hinweisen, dass in diesem wichtigen Bereich des Allgemeinwohls hinsichtlich allgemeiner und spezieller auf den kranken Menschen ausgerichtete qualifizierte Hilfe- und Gesundungsmaßnahmen unverzichtbar sind.
Gerade hier ist eine Ungleichbehandlung nicht zu tolerieren.

Krankenkassen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts in mittelbarer Staatsverwaltung und deren Aufgabe ist im GG festgeschrieben:
Kostendeckendes Arbeiten ohne Verpflichtung gegenüber Profit und Kapital. Somit gibt es keine Einbringung von Fremdkapital durch Aktionäre.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen liegen in den verschiedenen Beitragssätzen, der Zusammensetzung der Versichertenvertreter/Vertreterversammlungen und in Leistungen, die auf gesetzlicher Grundlage beruhend aus dem jeweiligen Ermessen heraus in den Leistungskatalog verbindlich aufgenommen wurden.

Verbindlich jedoch für alle Krankenkassen gilt erst einmal der Gesundheitsfond. Jedoch kommt die einkommensabhängige Komponente zum Tragen, wenn der Zusatzbeitrag in Höhe von max. 8,00 Euro/Monat zur Finanzierung nicht ausreichend ist. Dann könnte ein weiterer Zusatzbeitrag von einem Prozent des beitragspflichtigen Brutto-Einkommens erhoben werden.

Hier nun sollten unsere Vorstellungen einer Änderung greifen:

Bei Einführung des New Deal in Bezug auf die Zahlung des bedingungslosen Bürgergeld sollte als Beitrag eine Pro-Kopf Zahlung bis zu 175,00 Euro als gerechtfertigt und ausreichend anzusehen erfolgen.

Diese Regelung soll für ausnahmslos alle Menschen Gültigkeit haben und hier wird dann keine Unterscheidung unter Beachtung von Einkommensgrenzen zwischen versicherungspflichtig oder nicht nach SGB V mehr erfolgen, denn ausnahmslos alle werden versicherungspflichtig sein.

Jeder trägt dann mit gleichem Beitrag zur Solidargemeinschaft bei, wodurch auch eine Selektion im Hinblick auf Versichertenrisiken, wie sie bei den PKV’s an der Tagesordnung sind, nicht ausgeübt wird.

Durch diese Pauschalzahlung eines jeden entfällt die kostenlose Familienversicherung, die eine unmögliche Einrichtung einer unsozialen Politik ist. Man nehme die Fälle, wo sich der Hauptverdiener in einer Familie privat versichert, während der dazu verdienende Elternteil mit geringfügigem Beitrag inklusive der Kinder voll in der GKV versichert wird. Also Wegfall § 10 SGB V.

Die Versicherten, also alle Bürger mit ihrer Versichertenkarte, sollen künftig einen Anspruch erhalten auf zuzahlungsfreie ambulante oder stationäre Behandlungen und Versorgung mit Arzneimitteln. Wegfall § 62 SGB.

Alle zahlen den gleichen Beitrag und erhalten die gleichen Leistungen, die wie aktuell gehandhabt, im SGB V festgeschrieben werden.

Aufsuchen einer Arztpraxis zur ambulanten Behandlung unterliegt nicht mehr der Zahlung einer Praxisgebühr. Der Hausarzt soll jedoch weiterhin für notwendige Überweisung an einen Facharzt zuständig sein. Direktes Aufsuchen eines Spezialisten kann u.U. mit Praxisgebühr belegt werden, da eine solche Vorgehensweise als unwirtschaftlich eingestuft werden kann.

Zahnarzt- und Notarztbesuche unterliegen niemals der Zahlung einer Praxisgebühr!

Natürlich können Versicherte auch weiterhin Zusatzversicherungen abschließen im Hinblick auf Zahnersatz- oder Wahlleistungen im Krankenhaus!

Durch die Fusionen von Krankenkassen und somit einer größeren Marktmacht können Preise in Bezug auf Rabatte besser ausgehandelt werden. Denkbar wäre hier auch eine europaweite Ausschreibung!

Weiterer Ausbau von Früherkennungsmaßnahmen. Vorsorge sollte ganz groß geschrieben werden, wobei die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen für seine Gesundheit noch mehr ins Bewusstsein der Menschen gerückt werden muss und ggf. auch eine Belohnung in Form von Gutschriften erhalten soll, so denn Präventionstermine wahrgenommen werden.

Die Willkür bei der Preispolitik der Pharma-Konzerne muss gestoppt werden. Hierbei ist eine stärkere Kontrolle erforderlich. Anwenderstudien und Versuchsreihen müssen mehr beobachtet werden. Unabhängige Forschung sollte gefördert werden. Mehr Qualitätsmanagement und mehr Information für den Patienten.

Hierbei ist auch denkbar, dass jedem Patienten durch Übergabe einer Patientenquittung die ihm vom Arzt erbrachte Leistung hinsichtlich dessen Vergütung transparent gemacht wird.

Der Patient als mündiger Bürger, der einbezogen wird. Denn schließlich geht es um ihn, seine Gesundheit, sein Leben!

Eine zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern kann nicht im Patienteninteresse liegen, sind doch diese Einrichtungen in erster Linie ihrem Investor verpflichtet und erst dann dem Patienten. Somit ist hier eine verstärkte Qualitätskontrolle erforderlich. Hierbei könnte man ausgewählten Patienten nach Beendigung ihres stationären Aufenthaltes einen Fragebogen vorlegen, anhand dessen Auswertung eine weiße und rote Liste erstellt werden kann, woraus sich dann Qualitätsmerkmale aufzeigen lassen, die der Öffentlichkeit natürlich unter Verschlüsselung der befragten ihre Erfahrung wiedergebenden Personen zugängig gemacht werden.

Bei Behandlungsfehlern sollten die Rechte von Patienten deutlich verstärkt werden

Krankenhäuser sollten öffentliche Einrichtungen bleiben, womit einer Privatisierung entgegengewirkt werden sollte! Die Bezahlung des Personals erfolgt nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes. Somit mehr Rechte für das Krankenhauspersonal.

Vergütungsformen bei Fallpauschalen sollten eine Beschränkung auf weniger Diagnosen erfahren. Eine Verweildauer ist zu befristen. Ausnahmen sollen einer Begründung und Begutachtung unterliegen. Zum Schutze des Patienten darf es somit keine unverantwortlichen Entlassungen mehr geben, wo der Patient zu Hause auf sich alleine gestellt noch hilfebedürftig ist. Hier muss auch die RGL 37 SGB V zwingend erweitert werden, die eine Grundpflege im Anschluss an die stationäre Behandlung sichert in Kurzpflegeeinrichtung oder ambulant zu Hause durch entsprechende Pflegedienste und dies alles unabhängig von einer Pflegestufe.

All dieses, meine Damen und Herren, soll Ihnen erst einmal einen kurzen zusammenfassenden Überblick geben.

Denn es ist vollkommen klar, dass künftig und auf Dauer die aktuelle Gesundheitspolitik den Sozialversicherungen notwendige Einnahmen entzieht. Diese werden dann wieder durch versteckte Zuzahlungen kompensiert. Und die Versicherungsfreiheit für die Besserverdienenden entzieht weitere in solidarischem und gerechten Sinne notwendige Einnahmen. Denn als oberstes Gebot muss doch stehen: Jeder Kranke, jeder Mensch hat das Recht auf eine optimale, seine Gesundheit wiederherstellende und sein Leben schützende Behandlung.

Und betrachten wir an dieser Stelle einmal die desolaten Zustände in den Krankenhäusern, den Orten, wo eben genau das oben angeführte Sinn und Zweck sein soll:

Beispielsweise verstoßen oftmals die hygienischen Zustände gegen die Grundregeln der Medizin und sind als katastrophal anzusehen. Sie führen vermehrt zu Infektionen, Folgeerkrankungen, Amputation und mittlerweile versterben ca. 40.000 Menschen alleine daran in Deutschland. Wie viele Opfer tolerieren wir als Gesellschaft? Ist nicht jedes Opfer, das unter solchen unnötigen und nicht tolerierbaren Zuständen sein Leben lassen muss eines zu viel?

Und ist es nicht so, dass die BRD als Versuchsplattform für die Pharma-Industrie herhalten muss? Panikmache hinsichtlich Pandemien?
Dienen nicht die Bürger, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, als Probanden anstelle der Laborratten für die Pharmaindustrie? Und die Krankenkassen zahlen brav die Anwenderstudien der Pharma-Industrie.

Krankenkassen sollen auch in diesen Fällen bei „Behandlungsfehlern“ beraten und ggf. juristisch unterstützt werden. Daher ist es ja auch ein Anliegen der Klientel, die Krankenkassen zu zerschlagen. Pfusch soll nicht sichtbar werden, öffentlich gemacht. Vollkommen klar, dass die Justiz, Staatsanwälte, Polizei u.a. Kräfte mangels erforderlicher Kenntnisse im medizinischen Bereich vielfach überfordert sind. Also soll somit der Korruption weiter Tür und Tor geöffnet werden? Wir meinen, dass jeder verantwortungsvolle Bürger hier ein ganz klares Veto einlegen muss. Durch gängige Kontrollen und auch hier ein Qualitätsmanagement auf allen Gebieten.

Die Menschen müssen wieder vertrauen können, nicht blindlings. Sondern aufgrund der Tatsache, dass sie merken, dass sich um sie gekümmert wird. Um ihre Rechte, um ihr Wohlergehen, um ihre Gesundheit!

Denn es geht um sehr viel „mehr geht gar nicht“ es geht um Leben und Tod.

Unsere Gedanken, unsere Vorstellungen, unsere Pläne, die wir verwirklichen wollen sind ein Anfang, aber der Anfang – so meinen wir sicherlich nicht zu Unrecht- von mehr Gerechtigkeit.

Gesundheit und Verstand sind die zwei großen Gaben des Lebens.
(Menander)


Klaas Nannen