Mittwoch, 14. April 2010

Die Finanzierung des neuen Staatsmodells

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Unser neues Staatsmodell stellt unsere Gesellschaft und unser Land neu auf. Er bildet die solide Basis, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung. Vor diesem Hintergrund wird sich vieles, wie zum Beispiel die Löhne, neu einpendeln. Es wird übersichtlichere, zweckmäßigere und gerechtere Regelungen geben. Dies soll im Sinne der Menschen, der Bürger unseres Landes, geschehen. Um sich dafür oder auch dagegen entscheiden zu können sollen alle auch die Möglichkeit bekommen, zumindest die Grundzüge der neuen Ideen zu verstehen, zu diskutieren und sich zu beteiligen. Wir wollen auf dem Vorhandenen aufbauen. Bei der Finanzierung sollte von soliden und zurückhaltenden Berechnungen ausgegangen werden. Zusätzlich haben wir Möglichkeiten vorgesehen, um unvorhergesehene Schwierigkeiten abzufedern.

Wir können unsere Augen vor den Problemen und Herausforderungen vor denen wir stehen nicht verschließen. Zu diesen Herausforderungen gehört auch der große Schuldenberg auf dem wir sitzen. Für jeden einzelnen Bundesbürger ergäben sich schon heute Schulden von mehr als zwanzigtausend €. Jeder Cent, der heute neu aufgenommen oder nicht zurückgezahlt wird, erzeugt mehr Zinsen und somit mehr Kosten in der Zukunft. Solide finanzierte und glaubwürdige Politik muss daher immer darauf ausgerichtet sein, zumindest keine neuen Schulden aufzunehmen (nach den Erkenntnissen des Wirtschaftswissenschaftlers Keynes sollte natürlich beachtet werden, dass in Krisenzeiten zumindest allzu große Einsparungen zu vermeiden sind, möglichst ist zu investieren... Allerdings sollte es auch vermieden werden, bei jedem rauen Lüftchen von Krise zu sprechen; ansonsten setzen wir eine schlechte Angewohnheit fort: In guten und in schlechten Zeiten werden Schulden aufgenommen, immer mehr Geld der Steuerzahler fließt per Zins an Banken, immer mehr gerät der Staat in Abhängigkeit von einzelnen Wirtschaftskräften und Banken, und immer weniger gut kann er auf Krisen reagieren... ). Deswegen wollen wir zunächst ein leichtes Plus anstreben, und sobald sich das System halbwegs neu eingependelt hat, auch inständig darauf dringen, dies real und kontinuierlich zu erreichen. Dann wäre abzuschätzen, ob noch mehr geht... gleich allzu große Sparmaßnahmen einzuleiten halten wir jedoch für gefährlich.

I. Die Basis

Das Fundament des nEUen Staatsmodells ist folgendes:
  1. Es erfolgen ein sozialer Ausgleich und eine Grundsicherung. Dies wird genau so wie es wirtschaftlich sinnvoll ist gestaltet, so dass der Euro rollt und für jeden genügend Anreiz und Möglichkeiten da sind um mitzuarbeiten und mitzugestalten. Es gibt 50% Einkommenssteuer von denen 800 € Mindesteinkommen, 500 € Mindesteinkommen für Kinder und eine Krankenversicherung für jeden finanziert wird.
  2. Die Sozialversicherungen bleiben erhalten und werden effektiv, solide und verlässlich gestaltet.
  3. Die Wirtschaft insgesamt trägt die Kosten und Subventionen, die sie erzeugt, beziehungsweise erhält, selbst. Sie wird dafür jedoch von allen zusätzlichen und nicht verursachten Kosten entlastet. Grundsätzlich gilt das Prinzip: Wer etwas nutzen möchte muss dafür auch zahlen und zwar genau und ausschließlich dafür.
  4. Alle Steuern funktionieren nach dem Mehrwertsteuerprinzip; wenn etwas weiterverarbeitet wird, wird der Anteil, auf den schon einmal Steuern gezahlt wurden, nicht noch einmal versteuert.
  5. Ressourcensteuern“ sorgen dafür, dass Kosten, die der Gesellschaft entstehen, sich direkt und möglichst genau im Preis widerspiegeln. Sie sind keine Einnahmequelle des Staates.
  6. Importierte Produkte werden somit nicht weiter gegenüber in Deutschland produzierten bevorteilt. Beim Export wird ausschließlich 50% Einkommenssteuer bezahlt. Alle anderen Steuern dürfen davon abgesetzt werden, damit Nachteile gegenüber anderen Volkswirtschaften vermieden werden.

II. Mindesteinkommen und Krankenversicherung

2009 wurde in Deutschland ein Volkseinkommen von 1,815 Billionen € erwirtschaftet. Wir wollen die Arbeitgeber von den Kosten der Sozialversicherung entlasten. Dies soll neue Möglichkeiten zur Aushandlung von angemessenen Löhnen, zur Schaffung von Arbeit und zur besseren Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen eröffnen. Wir gehen aber zunächst zur Sicherheit von nur 0,8 Billionen € Einnahmen aus 50% Einkommenssteuer aus. Geteilt durch die Einwohnerzahl und 12 Monate reicht das mit Sicherheit für derzeit maximal 175 € Krankenversicherungsbeitrag für jeden und 800 € Mindesteinkommen beziehungsweise 500 € Mindesteinkommen für Kinder.
Bisherige Leistungen und Bürokratie wie beim Arbeitslosengeld 2 und der Sozialhilfe wären hinfällig. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften/Jobcenter wird nicht mehr benötigt. Die Arbeitsvermittlung kann durch die sogenannte Bundesanstalt für Arbeit angeboten werden. Arbeitslosenversicherung und Wiedereingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben sind im SGB III zu regeln. Individueller Mehrbedarf bei der Integration von Behinderten und bei der Pflege von Angehörigen wären gleichfalls durch die Bundesanstalt für Arbeit zu finanzieren.
Die Auszahlung des Mindesteinkommens wird von der gesetzlichen Rentenversicherung organisiert. Darüber hinaus wird diese natürlich auch weiterhin die Rentenkonten führen, die Versicherungsfälle prüfen und für die Rentenzahlungen verantwortlich sein. Die Verwaltungskosten werden jedoch durch den Bundeshaushalt, also über Steuern, finanziert. Deswegen muss der Staat zukünftig bestrebt sein, diese Kosten möglichst gering zu halten.
Auf diese Weise garantieren wir sowohl eine Grundsicherung als auch eine angemessene Rente, Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus sinkt die Belastung der Arbeit mit Steuern und Abgaben. Das bedeutet, der Anreiz Arbeit zu geben und aufzunehmen steigt. Es gibt keine Fälle mehr, in denen mehr Lohn für Arbeit nicht auch mehr Geld im Portemonnaie bedeutet.
Es werden Möglichkeiten dafür geschaffen, dass zunächst die, die arbeiten wollen, entsprechende Angebote bekommen. Es gibt keine Ausreden mehr; keine Lust zu arbeiten bedeutet weniger Geld.

III. Rentenversicherung

Aktuell gehen wir davon aus, dass ca. 240 Milliarden € an Einnahmen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehen. Um ihre Finanzierung wieder solide aufzustellen gehen wir folgenden Weg:
Schritt 1) Die Rentenversicherung wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt(siehe II.)
Schritt 2) Da nun alle Einkommen mit den einzigen Ausnahmen Einnahmen von Selbstständigen und Sold der Beamten rentenversichert werden, werden sich die Einnahmen erhöhen.
Schritt 3) Die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR) in Höhe von insgesamt circa 15 Milliarden € wären hinfällig, da sie über die Einkommenssteuer finanziert werden.
Schritt 4) Die Krankenversicherung wird über die Körperschaften des öffentlichen Rechts für alle abgewickelt. Sparen von Dividenden und Provisionen und der Wegfall der Altersrückstellung bringen somit der gesetzlichen Krankenversicherung pro Jahr 5 Milliarden € an Mehreinnahmen. Diese werden 1-1 für Rehabilitationsleistungen/Reha eingesetzt - Aufgaben die bis jetzt über die gesetzliche Rentenversicherung finanziert wurden. Die GRV spart somit nochmals jährlich 5 Milliarden € ein.
Schritt 5) Die Verwaltungskosten in Höhe von 4 Milliarden € sind aus Steuermitteln zu finanzieren.
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Schritt 3 + 4 + 5 sparen zusammen 24 Milliarden €
Schritt 6) Da mit dem Mindesteinkommen eine Grundsicherung sichergestellt ist, können hier wie bei den Löhnen noch 50% der aktuellen Bruttorenten hinzukommen. Bleiben also 108 Milliarden €, die aus Beiträgen in Höhe von 8 % der Einkommen der Arbeitnehmer finanziert werden sollen.
(Schritt 7) Damit diese Pflichtbeiträge gering bleiben, haben wir 5 Möglichkeiten vorgesehen, um die Finanzierung im Zweifelsfall sicherzustellen.
  • Es gibt Zuschüsse aus Steuergeldern, um angemessene Rentenansprüche aus gesamtgesellschaftlich wichtigen Arbeiten zu finanzieren.
  • Sollte sich aus Einkommenssteuer und Mindesteinkommen noch ein Plus ergeben, kann etwas von diesem Geld in die Rentenversicherung fließen.
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen(die Höhe des Maximalbeitrages steigt)
  • Die Beiträge können angepasst werden. Allerdings ist das absolute Maximum 9% und das Ziel ist eher sie noch zu senken.
  • Im Notfall könnten die Renten leicht gesenkt werden.

IV. Pflegeversicherung

Auf die Finanzierung der Pflegeversicherung wurde unter Gesundheit schon eingegangen. Die steigenden Kosten werden aus dem Bundeshaushalt abgefangen. Davon wird zunächst wie bei der Rentenversicherung die Verwaltung bezahlt. An einem Pflegeversicherungsbeitrag von 2,5% führt jedoch leider kein Weg vorbei.

V. Arbeitsausfallversicherung(Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung)

Wir diskutieren gerade eine Arbeitsausfallversicherung, in der alle Ausgleichsleistungen für Risiken der Beschäftigung zusammengefasst werden. Kurzarbeit, Arbeitslosenversicherung und vieles mehr sollten dem Arbeitgeber helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten abzufedern, Verträge zu erfüllen und seiner Verantwortungen gerecht zu werden und den Arbeitnehmer vor allzu großem Lohnausfall beim Verlust der Arbeit zu bewahren.

VI. Öffentliche Haushalte

Öffentliche Haushalte werden in Zukunft hauptsächlich aus der Mehrwertsteuer finanziert. Über die Einkommen werden lediglich die Sozialversicherungen und der soziale Ausgleich organisiert. Die Verwaltung finanziert sich ebenfalls aus der Mehrwertsteuer. Sollte sich aus dem sozialen Ausgleich, sprich Einkommenssteuer und Mindesteinkommen, ein Plus ergeben, wird das Geld zum Begleichen der Schulden genutzt.
Aufgrund der hohen Schulden lässt sich eine Mehrwertsteuer von 25% derzeit wahrscheinlich nicht vermeiden. Eine noch höhere Mehrwertsteuer verbietet sich allein schon wegen der Vorschriften, auf die man sich in der Europäischen Union geeinigt hat.
Im Unterschied zu jetzt bekommen Kommunen einen angemessenen Anteil der Mehrwertsteuer für ihre Aufgaben -> von den maximal 25% Mehrwertsteuer sollten ungefähr 5%Punkte (1/5tel) die Länderhaushalte finanzieren, 9%Punkte (9/25tel) den Kommunen und Kommunen und 11%Punkte (11/25tel) dem Bund zur Verfügung stehen.
Aus den Mehrwertsteuereinnahmen müssen von Bund, Ländern und Kommunen insgesamt allein circa 5%Punkte (1/5tel) fürs Zahlen der Zinsen verwendet werden.
Mindestens 2%Punkte (2/25tel) muss der Bund für internationale Verpflichtungen aufbringen (EU-Beitrag, internationaler Währungsfond..., Entwicklungshilfe).
Ungefähr 3%Punkte(3/25tel) werden für die Zuschüsse und Verwaltung der Sozialversicherungen benötigt.
Darüber hinaus haben wir folgende Aufgabenverteilung vorgesehen:
Bildung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, den die Gesellschaft zur Verfügung stellt. Wollte man ihn "gerecht" gegenfinanzieren, müsste er auf den Lohn angerechnet werden. Damit würden wir uns gerade bei der hohen Belastung des Lohnes jedoch ins eigene Fleisch schneiden. Für eine leistungsfähige, fortschrittliche und demokratische Gesellschaft sollte der Zugang zur Bildung möglichst frei sein. "Lebenslanges Lernen" wird ebenfalls immer wichtiger (wir leben in einer schnelllebigen Gesellschaft, wodurch sich Menschen immer wieder anpassen und weiterentwickeln müssen). Es hat sich auch gezeigt, dass eine gute Mischung zwischen Jung und Alt, Praxis und Theorie, Spezialisierung und Interdisziplinarität sehr fruchtbar ist. Es sollte also Schulbildung, Hochschulbildung, Aus- und Weiterbildung möglichst gut abgestimmt und zur Zusammenarbeit animiert werden. Das geht am besten vor Ort und sollte daher vor allem in der Hand von Kommunen und Ländern bleiben. Genauer gesagt sollten natürlich möglichst bundesweit Mindestanforderungen und Vergleichskriterien für die Schulbildung festgelegt werden. Länder sollten dann die Hochschul- und Weiterbildung organisieren, da in einer Kommune schlecht sowohl eine Berufsschule, eine technische Uni, eine Naturwissenschaftliche, eine Gesellschaftswissenschaftliche, eine Fachhochschule, ... stehen kann. Kommunen sollten dementsprechend die Schulbildung organisieren. Jedoch sollte die Abstimmung, der Austausch und der Übergang von beiden Ebenen gemeinsam organisiert werden. Darüber hinaus sind natürlich Kinderbetreuung und Freizeitangebote für Jugendliche teilweise von den Kommunen zu organisieren und finanzieren. Wir möchten für Kinder und Jugendliche nicht einfach Geld an die Eltern überweisen. Stattdessen wollen wir in erster Linie Länder und Kommunen in die Lage versetzen, sehr gute Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote anzubieten.
=> Es werden für diese Angebote mindestens 8%Punkte (8/25tel) der Mehrwertsteuereinnahmen benötigt.
Öffentliche Ordnung (inklusive Verteidigung, innere Sicherheit, Verwaltung, Wahlen, Katastrophenschutz, Kultur, Parks und andere gesellschaftliche Güter) sind ebenfalls öffentlich zu finanzieren.
~ 4%Punkte (4/25tel) der Mehrwertsteuereinnahmen werden hierfür benötigt.
Darüber hinausgehende Leistungen des Staates sollten sich teilweise wirtschaftlich selbst finanzieren. Möglichst sollten direkte und versteckte Subventionen vermieden werden. Möglichst sollten sich die Kosten für die Gesellschaft im Preis widerspiegeln. Möglichst sollte bei Querfinanzierungen auch die Zustimmung der Betroffenen nötig sein. Ungerechtigkeiten sollten - wie unter „Energie und Umwelt“ beschrieben - durch eine Ressourcensteuer ausgeglichen werden, die jedoch in der Summe keinesfalls Einnahmen für den Staat bringen soll. Es kann eventuell überlegt werden, ob die externen Kosten die in importierten Gütern stecken, über die Ressourcensteuer berechnet und für internationale Verpflichtungen und Entwicklungshilfe verwendet werden.
Forschung sollte bei der Finanzierung von der Entwicklung getrennt werden. Hier ist es sinnvoll, einen Anteil - und besonders die Grundlagenforschung - öffentlich zu finanzieren. Großprojekte, die direkt Produktion oder ähnliches anstreben wie die Entwicklung eines Kernfusionsreaktors, müssen von der Wirtschaft selbst finanziert werden. Ein Austausch mit Grundlagenforschern, die unter anderem Teilchenbeschleuniger betreiben, darf und sollte natürlich erfolgen. Bei Gesundheit und Medikamenten ist das etwas anders. Dort gibt es ein öffentliches Interesse, einen möglichst breiten Wissens- und Erfahrungsaustausch zu organisieren, viel Wissen und Know-how in öffentlicher Hand zu haben, um dann im Idealfall möglichst nicht viel mehr als die Produktion privatwirtschaftlich zu organisieren...
=> So weit wie möglich ist die Forschung von den betreffenden Wirtschaftsbereichen zu finanzieren. Es sollte z.B. der Maschinenbau die Kosten für die Forschung in diesem Bereich finanzieren. Dazu ist ein Fondsmodell gar nicht so ungünstig...
-> Für öffentliche Ausgaben für Forschung ist trotzdem mit Ausgaben von insgesamt 3%Punkten (3/25tel) der Mehrwertsteuereinnahmen zu rechnen.
Personen- und Güterverkehr nutzen öffentlich finanzierte Infrastruktur.
-> Ungefähr 2% des Bruttoinlandsproduktes wird derzeit aus öffentlichen Mitteln für Verkehr ausgegeben
-> Wert des Bestandes: 63% Straßenverkehrsinfrastruktur, 26% Schienenverkehrsinfrastruktur, 10% Wasserstraßen und Rohrleitungsinfrastruktur, 3% Flughafeninfrastruktur (=102%->erklärt sich durch Rundung).
Dadurch wird der Transport und somit auch der Import und Export subventioniert. Auf Inländischen Verkehr werden Steuern und Abgaben erhoben und dies vor allem bei privater Nutzung - auf grenzübergreifenden Schiffs- und Flugverkehr hingegen in einem sehr geringen Maße -> keine Steuern auf Treibstoff, geringe Gebühren, ...
Leitungsinfrastruktur(Stromnetze, Telekommunikationsnetze, Wasser,...) ist überwiegend gebührenfinanziert.
Bei all den oben genannten Netzen ist es grundsätzlich so, dass, wenn diese nicht frei zugänglich sind, Monopolstrukturen gefördert werden. Gebühren für Infrastrukturnutzung sollten grundsätzlich mit ungefähr 50% versteuert werden. Aus diesen Mitteln sollte unter anderem der unabhängige und öffentlich organisierte Anschluss jeglicher Konkurrenz finanziert werden. Es sollte im Interesse der Kommunen liegen, diese Netze selbst zu besitzen, zu verwalten und zu verbessern. Deswegen wird Kommunen je nach Wert der Netze in ihrem Besitz Geld für die Instandhaltung und Weiterentwicklung dieser Netze zur Verfügung gestellt. Je nach Art der Netze besteht unterschiedlicher Investitionsbedarf: Straßen- ~1%, Schienen- ~2%, Strom- und Kommunikationsnetz ~3%.
Erklärt werden sollte hier noch, wie Gebühren im Straßenverkehr erhoben werden können: die KFZ-Steuer und ähnliches sollte, wenn es nach uns ginge, so schnell wie möglich abgeschafft werden. Dafür sollten ohne irgendwelchen technischen Schnickschnack einfach nach Kilometerstand und Verbrauch (beides sollte sowieso zuverlässig gemessen und angegeben werden) Gebühren erhoben werden. Ausländische Fahrzeuge können entweder für eine Vignette eine deutlich überdurchschnittliche Pauschale bezahlen oder Kilometerstand und Verbrauch beim grenznahen TÜV registrieren lassen. Deutsche Fahrzeuge bekommen wahlweise Auslandsvignetten und Gebühren erstattet oder können sich ebenfalls beim grenznahen TÜV ab- und anmelden.
Bei der Finanzinfrastruktur könnte man übrigens ähnlich verfahren:
50% Steuer auf jegliche Gebühren, Kommunen bekommen für die demokratisch kontrollierte Beratungs- und Dienstleistungsinfrastruktur in ihrem Besitz ~2% des Infrastrukturwertes pro Jahr. Dadurch würden versteckte Kosten und Abhängigkeiten der Berater vermieden.
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50% Steuer auf jegliche Gebühren zur Infrastrukturnutzung sollten die Infrastrukturausgaben finanzieren.
Grundstückssteuern gehen nach Größe des Grundbesitzes. Vermögen wird jedoch nicht besteuert. Dafür gibt es jedoch eine Gewerbesteuer, die erhoben wird, sobald man ein Geschäft aufmacht -> also sobald man Arbeit schafft.
=> Das ist alles unzweckmäßig.
Versiegelte Fläche ist all das wo ein Gebäude steht, gepflastert ist oder ähnliches, also dort, wo kein Wasser in den Boden gelangen kann. Es ist in Deutschland (nach Länderrecht) verboten, sein Regenwasser auf andere Grundstücke zu leiten - praktisch kann das bei Starkregen aber keiner verhindern und es geschieht selbst von öffentlichen Straßen und ähnlichem, ohne dass das irgendwie bestraft werden könnte.
Nun ein Vorschlag: die Steuern oben fallen alle weg und dafür wird für jeden Quadratmeter versiegelte Fläche Steuern bezahlt.
Das ergäbe auch wirtschaftlich Sinn, weil so nicht einfach auf der grünen Wiese neue Betonblöcke gebaut werden würden, sondern das Vorhandene mit Handwerk und Know-how weiterentwickelt werden müsste und anstatt Ressourcen zu verschwenden Arbeit geschaffen würde.
Um damit nicht unnötig und gegen den Willen der Bevölkerung Belastungen zu erzeugen, darf über das „Ob und Wie“ in den Kommunen vor Ort entschieden werden.

12 Kommentare:

  1. Wir haben unsere Sachthemenbeiträge weiterentwickelt, überarbeitet und ergänzt.

    Den Beitrag zum theoretischen Hintergrund finden Sie mit allen Kommentaren noch im Blog-Archiv ( unter diesem Link: http://deutschlandsneuedemokraten.blogspot.com/2010/02/die-finanzierbarkeit-des-new-deal.html )

    An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die zahlreichen konstruktiven Hinweise bedanken! Auch weiterhin ist Kritik bei uns gern gesehen, wir werden sie aufnehmen und in unsere Arbeit einfließen lassen, um auch in Ihrem Sinne wirken zu können.

    Sie können nun gleich unter Der New Deal >> Rente, >> Gesundheit >> und Finanzierung, die neuen Beiträge lesen und in unseren Blogs mitdiskutieren.

    Von Menschen für Menschen - Deutschlands nEUe Demokraten

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    1. Ein ehrenvolles Ansinnen, für Gerechtigket einzutreten !
      Aber ich habe da eine grundsätzliche Frage, die sich mir beim Durchlesen stellt:
      Wer soll dieses Grundeinkommen denn überhaupt bekommen ?
      Es ist in Ihren Zeilen überhaupt nicht geklärt, wer denn genau diese Grundsicherung bekommen soll !
      Im Moment haben auch Ausländer die in Deutschland leben, Anspruch auf Sozialleistungen. Jeder EU Bürger darf in Deutschland einen Wohnsitz anmelden und könnte dieses Geld auch beziehen.
      Bevor seriös irgendwelche Rechnungen aufgestellt werden, muss doch erst mal geklärt werden, wer denn diese Gelder bekommen soll und wie viele Berechtige in Deutschland und im Ausland das überhaupt wären ! Wollen sie Deutschen die im Ausland arbeiten die Grundsicherung verwehren, verstossen sie gegen das Grundgesetz der Gleichbehandlung. Ähnlich verhält es sich mit EU-Bürgern und dem EU Recht. Wollen sie Rentnern in Spanien z.B. das Grundeinkommen verwehren oder abziehen ?

      Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und wie sie die Verteilung und Prüfung regeln wollen.

      Denn erst wenn sie definieren wer das Grundeinkommen bekommen soll und dieses auch vereinbar ist mit dem Grundgesetz, können sie feststellen wie viele Menschen das Grundeinkommen tatsächlich bekommen und wie teuer das wird !

      Einfach zu schreiben, das alle in Deutschland das bekommen sollen, ist in meinen Augen zu naiv.

      Mit freundlichen Grüssen Indigo

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  4. Ich habe mir noch nicht alles durchgelesen, aber ich denke erstens, daß Angebot und Nachfrage die Preise auch weiterhin regeln werden und zweitens, daß die momentan besser Verdienenden es gewohnt sind und es lieben, wenn sie über Arbeitnehmer verfügen, die sie zu nahezu beliebigen Tätigkeiten zwingen können - Lohnsklaven nenne ich das. Ich glaube das ist schon lange und weltweit so.

    Um auch in dem angestrebten Modell diesen geliebten Gewohnheiten weiterhin fröhnen zu können, werden die verlangten Preise durch diese Subjekte meiner Meinung nach relativ schnell deutlich erhöht werden, so daß entweder das Grundeinkommen ebenso schnell steigen muß, oder man eben wieder effektiv keine Existenzsicherung mehr hat.

    Man mag noch das Argument, daß man günstigere Importe einführen kann, anführen, aber schon heute gibt es nach meinen Informationen im Ausland höhere Preise speziell für Deutsche. Diese würden dann vermutlich entsprechend "nachjustiert" werden.

    Ich weiß nicht, ob die beschriebene Art von Mensch mittlerweile zu häufig vorkommt, als daß man noch irgendetwas zum Guten wenden kann, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Grüße in Hoffnung

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  5. Hallo Anonym,

    das BGE ist ja als negative Einkommensteuer ein Teil der Wertschöpfung. Einkommensteuer erhöht nicht die Preise, das täte ein Mindestlohn, aber eben nicht ein Grundeinkommen aus Ein-
    kommensteuer. Bruttolöhne bestimmen Marktpreise, das BGE ist da immer schon enthalten.

    Hier ein Hinweis:
    "In den nächsten Tagen werden wir auf einige
    spezielle Fragen welche uns erreicht haben, unter >Themen des Monats< Antworten geben"

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  6. Hallo Anonym
    auf Ihre Fragen aus Ihrem Beitrag vom 05.Februar 2012 werden wir in den nächsten Tagen Antworten liefern. Da bei uns Basisdemokratie sehr bewusst gelebt wird, findet z.Zt. eine lebhafte Diskussion auch über Ihre Fragen statt.

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  7. Hallo Anonym,
    hier unsere Antwort auf Ihre Fragen vom 05.Februar 2012:

    In § 7 SGB II (Leistungsberechtigte) ist ausformuliert, wer anspruchsberechtigt ist und wer nicht. Auch Hinweise zu bestimmten Personengruppen wie Ausländer oder Asylanten sind somit soz. rechtl. ausformuliert

    Der Personenkreis der BGE Empfänger sollte also analog SGB 2/12 eingegrenzt werden.

    Es gibt in der EU keine Sozialunion. Deshalb ist es nationalstaatliche Angelegenheit. Bei unseren Berechnungen der Finanzierung gehen wir von ca. 82 Millionen Menschen in Deutschland aus. Mit dieser Maximalzahl sind wir also auf der sicheren Seite. Schauen Sie sich bei destatis die Bevölkerungsentwicklung an.

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    1. Vielen Dank für ihre Antwort Herr Wipperfürth
      Nach § 7 SGB II Absatz 4 sind die Mitglieder der EU die in Deutschland einen Wohnsitz anmelden, Anspruch berechtigt und deswegen können sie nicht einfach von 82 Millionen Menschen ausgehen.
      Sie haben es zwar nicht geschrieben, aber nach Ihrer Definition bekommen deutsche Rentner im Ausland eben kein BGE. Das widerspricht aber dem GG der Gleichbehandlung. Deutsche die im Ausland arbeiten, würden auch kein BGE nach dem Sozialgesetzbuch bekommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das in Ordnung, weil sie ja keine Bedürftigen sind im Sinne des Sozialgesetzbuches. Aber bei Ihrem geplantem BGE das alle Deutschen bekommen sollen, ist es eben nicht so !

      Da sollten sie nochmal drüber nachdenken.

      Mit freundlichen Grüssen Indigo

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  8. Hallo Indigo,

    wegen der Bedeutung der von Ihnen gestellten Fragen werden wir das Thema mehr in den Mittelpunkt stellen und unter "Neue Nachrichten"
    ab Morgen dort diskutieren.
    Sie schreiben ja auch im Piratenforum. Dort ist man seitens der Verantwortlichen einer Beantwortung Ihrer gleichen Fragen ausgewichen. Man gab Ihnen dort die Antwort: Diese ganzen Fragen könnten später nur über ein Enquete-Kommission seriös beantwortet werden.

    Wir weichen nicht aus und stellen uns Ihren Fragen.

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    1. Sehr geehrter Herr Wipperfürth,
      ich finde die Idee des BGE ja sehr gut, sehe aber eben grosse Schwierigkeiten in der Abgrenzung, wer denn BGE bekommen soll. Denn das EU-Recht und das deutsche Grundgesetz steht einer einfachen Abgrenzung des BGE eigentlich im Weg. Anders wäre es wenn das BGE direkt in der EU umgesetzt werden könnte. Ansonsten wird der Personenkreis der BGE bekommen könnte, deutlich über die 82 Millionen Bürger Deutschlands liegen.

      Ich werde weiterhin versuchen aus allen möglichen Richtungen Lösungen zu finden, die eine faire Abgrenzung des BGE ermöglicht und werde Ihre sehr interessante Homepage weiterhin beobachten.
      Vielen Dank für Ihre Mühe dieser Frage nachzugehen.

      Mit freundlichem Gruss Indigo

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  9. Indigo.

    wir haben das Thema -wie schon Herr Wipperfürth schrieb- mehr in den Mittelpunkt gestellt. Schaun Sie auf der Startseite unter "neue Nachrichten"!!!
    Dort kann der Dialog weitergeführt werden!!!

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